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Motor im Winter warmlaufen lassen – erlaubt oder verboten?

Jeder lässt doch den Motor laufen, um die vereisten Scheiben schneller frei zu bekommen, denken Sie jetzt vielleicht. Es ist jedoch verboten. Es drohen Bußgeld und sogar eine Anzeige wegen Lärmbelästigung.

Motor laufen lassen ist nach § 30 StVO verboten

„Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere untersagt, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen […].“  § 30 StVO

Den Motor warm laufen lassen kostet nicht nur ein Bußgeld von 10 Euro, es ist auch noch ineffizient und schädlich – für Umwelt und Motor.

Der Motor wird im Stand wesentlich langsamer warm als während der Fahrt. Der Betrieb im kalten Zustand kann so den Verschleiß am Triebwerk deutlich erhöhen.

In diesem Zusammenhang wird auch häufig nach „kaltstart auto“ gegoogelt. Wer das tut, wird zahlreiche Suchergebnisse zum Thema finden und sich belesen.

Was ist ein Kaltstart?

Motoröl ist bei einer Temperatur unter 50 Grad zähflüssig und verteilt sich schlecht. Beim Kaltstart des Autos wird der Motor also nicht ausreichend mit Öl versorgt. Lässt man den Motor im Winter warmlaufen, verlängert man den Kaltstart gewissermaßen. Denn der  Motor erreicht seine Betriebstemperatur nur langsam.

Besonders betroffen vom Verschleiß ist die Nockenwelle. Hinzu kommt, dass der Spritverbrauch und der Schadstoffausstoß höher sind. Bis der Motor im Winter auf Betriebstemperatur kommt, kann es einige Minuten bzw. einige Kilometer dauern. Allzu viele Kurzstrecken sollten daher vermieden werden.

Standheizung als Alternative

Bis das Gebläse durch den laufenden Motor warm wird und die Frontscheibe abtaut, können viele Minuten vergehen. Es gibt viel bessere und schnellere Methoden, um die Scheibe vom Eis zu befreien.

  • Isomatte über Nacht auf die Scheibe legen
  • Standheizung
  • Enteisungsspray
  • Garage

ACHTUNG: das ist der beste Tipp für eine eisfreie Scheibe

Wussten Sie schon…?

Anzeige wegen Lärmbelästigung

Einen gewissen Geräuschpegel muss jeder Nachbar ertragen. Kindergeschrei, Hundegebell gehören zum Beispiel zum Alltag. Bei richtigem Lärm wie er etwa durch Maschinen verursacht wird, sieht es schon anders aus.

Es gibt gesetzliche Ruhezeiten, die nicht gestört werden dürfen. Es gibt die Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr und die Sonntagsruhe. Am Sonntag darf man deshalb zum Beispiel nicht den Rasen mähen. Wer zu diesen Zeiten seinen Motor warm laufen lässt, kann unter Umständen gegen Paragraph 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (“Unzulässiger Lärm”) verstoßen.

Dieser besagt:

Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Wer ein besonders lautes Fahrzeug hat (Sportauspuff) sollte es auf jeden Fall vermeiden, den Motor unnötig lange im Stand laufen zu lassen.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

Das Bußgeld für Motor warm laufen lassen beträgt 10 Euro . Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Viel höher ist jedoch der Schaden fürs Auto selbst. Wer dauernd Auto Kaltstarts macht, riskiert einen Getriebeschaden. Ebenso sollten Kurzstrecken im Winter vermieden werden.

Es gibt bessere und effizientere Methoden um die Schreiben eisfrei zu kriegen, wie zum Beispiel lauwarmes Wasser über die Scheiben laufen zu lassen.

Den Motor unnötig laufen zu lassen – gerade zu den gesetzlichen Ruhezeiten – kann auch Ärger mit der Nachbarschaft bedeuten. Eine Anzeige wegen Lärmbelästigung ist möglich. Bei Verurteilung kann eine empfindliche Geldstrafe bis 5.000 Euro verhängt werden.

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