Lichtpflicht am Tag

Im Winter ist nicht nur die Witterung eine Gefahr für die Sicherheit eines Fahrzeugs. Auch die Lichtverhältnisse spielen dabei eine Rolle. So kommt zu einer rutschiger Fahrbahn eine eingeschränkte Sicht hinzu. In manchen Ländern gibt es aus diesem Grund sogar eine Lichtpflicht am Tag:

Fahren mit Licht am Tage - In vielen europäischen Ländern ist dies bereits normal.

Aber nicht nur wegen der langen Winter und tendenziell dunkleren nordeuropäischen Ländern ist diese Regelung sinnvoll.

Licht schafft Erkennbarkeit und damit auch Sicherheit.
Das Motto lautet demnach: "Sehen und gesehen werden".
Laut ADAC müssen Lichtmuffel mit Bußgeldern bis zu 200 Euro rechnen. Auch in beliebten Winterurlaubsländern.

Während in Deutschland eine gesetzliche Regelung zu DRL (Daylight Running Lights) noch nicht in Sichtweite ist, gibt es in 19 europäischen Ländern eine vollständige und zwei weiteren eine eingeschränkte Lichtpflicht.
In drei Ländern existiert sogar eine ganzjährige Empfehlung.

Die folgende Übersicht zeigt die Lichtpflicht-Vorschriften in Europa:

Land  Wo?  Wann?  Strafe in Euro *
 Bulgarien  - nur Empfehlung -


 Dänemark  inner- und außerorts ganzjährig
70 
 Deutschland  - nur Empfehlung -
   
 Estland  inner- und außerorts  ganzjährig
 35-190
 Finnland  inner- und außerorts  ganzjährig
 50
 Frankreich  - nur Empfehlung -
   
 Island  inner- und außerorts ganzjährig
 60
 Italien Autobahnen & Schnellstraßen
 ganzjährig
 35
 Kroatien  inner- und außerorts  ganzjährig
 40
 Lettland  inner- und außerorts  ganzjährig
 15
 Litauen  inner- und außerorts  ganzjährig
 15
 Mazedonien  inner- und außerorts  ganzjährig
 34
 Montenegro  inner- und außerorts  ganzjährig
 30
 Norwegen  inner- und außerorts  ganzjährig
 190
 Österreich  - nur Empfehlung -
 
 
 Polen  inner- und außerorts  ganzjährig
 min. 52
 Portugal  streckenweise  ganzjährig
 60
 Rumänien  inner- und außerorts  ganzjährig
 n/a
 Russland  außerorts  ganzjährig
 bis 200
 Schweden  inner- und außerorts  ganzjährig
 55
 Schweiz  - nur Empfehlung -
   
 Slowakei  inner- und außerorts  15. Oktober bis 15. März
ca. 50 
 Slowenien  inner- und außerorts  ganzjährig
 40
 Tschechien  inner- und außerorts  ganzjährig
 18-70
 Ungarn  nur außerorts
 ganzjährig
 40










































*) Bußgeld (ca.) für einfache Zuwiderhandlungen
Quellen: ADAC, ACE, ÖAMTC

Alle Angaben ohne Gewähr -  Stand Dezember 2007

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