Winterreifenpflicht im Ausland
In Deutschland besteht (noch) keine generelle Winterreifenpflicht. Aber
dafür in einigen Nachbarländern. Hier erfahren Sie, wo Sie in jedem Fall
Winterreifen brauchen.
- Österreich:
Ab dem 1 Januar 2008 gilt in ganz Österreich die Winterreifenpflicht.
Vom 1. November bis 15. April dürfen Lenker eines Pkw, eines KFZ
oder eines Lkw mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis
3,5 t bei Schnee, Eis und sonstigen winterlichen Bedingungen nur
dann bewegen, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind.
Verstöße gegen die Vorschrift können bis zu 5000 Euro kosten.
- Schweiz:
Es gibt keine allgemeine Winterreifenpflicht in den kalten Monaten in der Schweiz. Bei entsprechenden Witterungsverhältnissen werden Winterreifen jedoch empfohlen.
- Italien/Frankreich:
Ähnlich wie in Österreich werden hier je nach Wetterlage Winterreifen für bestimmte Streckenabschnitte vorgeschrieben – Schilder geben entsprechende Hinweise.
- Skandinavien:
Strenge Regeln herrschen in Europas Norden: In Finnland ist in der Zeit vom 01. Dezember bis 29. Februar die Verwendung von Winterreifen generell Pflicht. Vorgeschriebene Mindestprofiltiefe 3 Millimeter. Bei ausländischen Fahrzeugen werden keine Ausnahmen gemacht. In Norwegen und Schweden sind auch Winterreifen vorgeschrieben, Touristen sind von dieser Regelung aber nicht zwingend betroffen.
- Slowenien/Lettland/Ungarn:
Die neuen EU-Mitgliedstaaten werden für den Winterurlaub immer attraktiver. Doch aufgepasst: Vom 15.11. bis zum 15.03. besteht in Slowenien, vom 01.12. bis zum 29.02 in Lettland Winterreifenpflicht. Genauer: in Slowenien können neben Winterreifen auch Radialreifen, wenn sie eine Mindestprofiltiefe von 4 mm aufweisen, gefahren werden. Nach dem slowenischen Gesetz reichen zwei Winterreifen aus. In Lettland: Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 3 mm. In Ungarn müssen Autofahrer in der Wintersaison stets Schneeketten griffbereit haben, um auch bei entsprechenden Witterungsverhältnissen die Fahrt noch fortsetzen zu können. Urlaubern, die in dieser Zeit keine Schneeketten mit sich führen, kann unter Umständen die Einreise nach Ungarn verwehrt werden.
- Tschechien
Ab 1. August 2011 gibt es in Tschechien eine allgemeine Winterreifenpflicht (Gesetz Nr. 133/2011 der Sammlung Straßenverkehrsgesetze).
Befindet sich auf der Straße eine geschlossene Schneedecke, Eis oder Raureif, oder kann aufgrund der Witterung mit einer derartigen Wettersituation gerechnet werden, so gilt die Winterreifenpflicht. Das neue Gesetz ersetzt eine ältere Regelung, wonach der Beginn und das Ende eines Streckenabschnitts durch ein spezielles Verkehrszeichen (blaues Gebotsschild mit Auto und Schneeflocke) gekennzeichnet ist.
Der Gültigkeitszeitraum ist der 1. November bis 31. März.
Die Winterreifenpflicht gilt für Fahrzeuge der Kategorie M* und N*. Kraftfahrzeuge unter einem Gesamtgewicht von 3,5 t müssen auf allen Rädern Winterreifen aufgezogen haben (Profiltiefe > 4 mm), Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht auf allen Rädern der Antriebsachse (Profiltiefe > 6 mm).