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Wie alt dürfen Winterreifen sein? Hier lesen & Unfälle vermeiden.

Auch Winterreifen kommen in die Jahre. Doch solange ihre Profiltiefe dem vorgeschriebenen Minimum von 1,6 mm entspricht und Sie damit die Hauptuntersuchung überstehen, gibt es bis auf wenige Ausnahmen keine weiteren gesetzlichen Vorgaben. Dennoch haben Winterreifen keine unendliche Nutzungsdauer und sollten ab einem gewissen Alter ausgetauscht werden. Wann genau das der Fall ist und wo der Unterschied zwischen M+S und vollwertigen Winterreifen liegt, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.

Wie alt dürfen Winterreifen laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sein?

Die StVZO macht in Bezug auf das Alter von Winterreifen nur im Falle von Anhängern klare Vorschriften, Denn Winterreifen auf Anhängern, die für 100 km/h zugelassen sind, müssen spätestens nach sechs Jahren getauscht werden.

Wie und wo kann ich das Alter meiner Winterreifen ablesen?

An der Seitenwand des Reifens lässt sich das Alter ablesen, wenn auch erst mit etwas Übung. So verbergen sich sowohl die Produktionswoche wie auch das Produktionsjahr der Reifen in einer Folge von Ziffern, der so genannten DOT-Nummer (Departement of Transportation) Hier ist es der letzte Ziffernblock, der Aufschluss über das Alter gibt und aus insgesamt vier Zahlen besteht.

Finden Sie auf Ihrem Reifen beispielsweise die Ziffernfolge 0518, wäre die Lesart für das Produktionsdatum: 05. Woche im Jahr 2018.

Wussten Sie schon…?

Wie alt sollten Winterreifen maximal sein?

Der ADAC empfiehlt alle 6 Jahre die Erneuerung des Winterreifensatzes. Der Grund: nach dieser Zeit nimmt die Materialermüdung stärker zu, das Sicherheitsrisiko wird zu groß. Wie alt Ihre Reifen sind, erfahren Sie durch die sogenannte DOT-Nummer (Departement  of Transportation) an den Reifenflanken. Sie gibt Auskunft über das Herstellungsdatum (Jahr und Kalenderwoche).

Entscheidender als das tatsächliche Reifenalter ist jedoch das „gefühlte“ Reifenalter:

  • In welchem Zustand sind die Reifen?
  • Ist noch genügend Profil vorhanden?
  • Sind Schäden wie Risse oder Fremdkörper sichtbar?

Ab einer Profiltiefe von 4 mm verliert der Winterreifen an Bodenhaftung. Gerade bei nassen Straßen oder winterlichen Fahrbahnverhältnissen ist das ein großes Sicherheitsrisiko.

Der ADAC empfiehlt daher bei weniger als 4 mm Profiltiefe neue Winterreifen zu kaufen. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe bei Reifen beträgt jedoch nur 1,6 mm (§ 36 StVO).

Was beeinflusst den Verschleiß von Winterreifen?

Wie lange Sie mit ihren Winterreifen fahren können, hängt von verschiedenen Faktoren ab, in erster Linie von der Anzahl der gefahrenen Kilometer.

Was die Lebensdauer der Reifen zusätzlich verkürzt, sind:

  • falscher Luftdruck
  • falsche Lagerung
  • Hitze
  • hohe Last
  • rasanter Fahrstil
  • schlechte Straßenbeschaffenheit.

Natürlich spielt aber auch die Fahrzeugart selbst eine Rolle.

Winterreifen verschleißen wegen ihrer weicheren Gummimischung  generell schneller als Sommerreifen. Je nach Hersteller, kann sich die Profiltiefe bereits nach wenigen tausend Kilometern um 1 bis 3 mm verringern. Allerdings muss dies nicht zwangsläufig negative Auswirkungen auf den Bremsweg haben. Mit dem richtigen Profilmuster kommen Reifen mit weniger Profiltiefe rechtzeitig und sicher zum Stehen.

Eine pauschale Aussage über die Kilometerleistung von Winterreifen kann nicht gemacht werden. Sie sollten bei jedem Wechsel die Winterreifen auf ihren Zustand hin gründlich überprüfen.

Wenn Sie wissen wollen, wie lange Sie Ihre Winterreifen noch fahren können, hilft Ihnen der Winterreifen Lebensdauers-Kalkulator.

Mit Hilfe von:

  • Herstellungsdatum
  • aktueller Profiltiefe
  • Nutzungsdauer und
  • Kilometerleistung

können Sie damit ermitteln, wie lange die Winterreifen in etwa noch halten.

Sind M+S-Reifen gleich Winterreifen?

Ja, wenn auch nicht mehr lange und uneingeschränkt. Denn seit dem 1. Januar 2018 gilt:

  • Nur Winterreifen oder Ganzjahresreifen, die ein Alpine/-Schneeflockensymbol  bzw. „3-Peak-Mountain-Snowflake“-Zeichen tragen, sind als Winterreifen zulässig.

Das aber ist nur für Neureifen gültig.

Denn für ältere Winter- und Mud-and-Snow (M+S)-Reifen ohne Alpine/-Schneeflockensymbol, die bereits verwendet werden und bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden, gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024.

Ab diesem Stichtag müssen auch M+S-Reifen ein Alpine/-Schneeflockensymbol tragen, um als Winterreifen benutzt werden zu dürfen.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) macht bezüglich des Alters von Winterreifen bis auf eine Ausnahme keine Vorgaben.
  2. Diese Ausnahme gilt für Winterreifen auf Anhängern, die für 100 km/h zugelassen sind. Diese müssen spätestens nach sechs Jahren ausgetauscht werden.
  3. Das Alter Ihrer Reifen lässt sich anhand der letzten vier Ziffern der so genannten DOT-Nummer an der Reifenseitenwand ablesen.
  4. Finden Sie dort beispielsweise die Kombination wie 0518, wurden die Reifen in der 05. Woche des Jahres 2018 hergestellt.
  5. Experten empfehlen, den Winterreifensatz alle sechs Jahre zu erneuern.
  6. Mit zunehmendem Alter nimmt auch die Ermüdung des Materials zu.
  7. Winterreifen verschleißen aufgrund ihrer weicheren Gummimischung schneller als Sommerreifen.
  8. Auch Faktoren wie die gefahrenen Kilometer, zu hoher oder zu niedriger Luftdruck ebenso wie eine falsche Lagerung, Hitze und eine hohe Last, verkürzen die Nutzungsdauer der Winterreifen zusätzlich.
  9. Winterreifen mit M+S-Symbol, die vor dem 01.Januar 2018 hergestellt wurden, dürfen noch als Winterreifen gefahren werden.
  10. Neue M+S-Reifen müssen hingegen zwingend ein Alpine/-Schneeflockensymbol  aufweisen. Für alle älteren M+S-Reifen ohne Alpine/-Schneeflockensymbol  gilt eine Übergangsfrist bis 30. September 2024.
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