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Blitzeis: Entstehen, richtige Reaktion & Haftung?

Gefrierender Regen oder „Blitzeis“ wie es auch oft genannt wird, ist der Schrecken eines jeden Autofahrers. Doch wie entsteht Blitzeis überhaupt und wie kann darauf mit dem Auto reagieren. Hier erhalten Sie wichtige Infos und Tipps.

Wie soll man bei Blitzeis reagieren?

  1. Wichtig ist, dass Sie versuchen, beim plötzlichen Auftreten von Eis auf der Fahrbahn dennoch nicht in Panik zu verfallen und umsichtig zu handeln.
  2. Vergrößern Sie in jedem Fall den Sicherheitsabstand zum Fahrzeug vor Ihnen. Bremsen Sie zudem behutsam und nicht abrupt, da das Auto sonst ausbrechen kann.
  3. Auch die Lenkung bzw. eventuelles Gegenlenken sollte ohne Hektik und mit Gefühl durchgeführt werden.

Wenn möglich, fahren Sie auf einen Parkplatz und warten Sie auf den Streudienst.

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Wie entsteht Blitzeis?

Nach starkem Frost über einen längeren Zeitraum sind Straßen oftmals ausgekühlt, die Bodentemperatur sinkt weit unter 0 Grad. Wenn dann Regen auf die Straßenoberfläche trifft, gefriert dieser und es bildet sich eine Eisschicht.

  • Weitaus häufiger bildet sich das Blitzeis aber durch überfrierende Luftfeuchtigkeit oder Nebel.

Wussten Sie schon…?

Wo ist Blitzeis besonders gefährlich?

Orte mit vielen Schattenflächen und starken Witterungseinflüssen wie z.B. Waldstücke oder Brücken sind besonders anfällig für Blitzeis. Der ADAC rät bei vorzeitiger Kenntnis von Blitzeis, das Auto stehen zu lassen. Die gefrierende Nässe sei meistens nur von kurzer Dauer, bis sich die Temperaturen angeglichen hätten.

Wer haftet bei Unfällen mit Blitzeis?

Auch wenn es schwer zu glauben scheint: Blitzeis fällt nicht unter die Kategorie „höhere Macht“ und enthebt im Schadensfall damit keinen Verkehrsteilnehmer  von seiner Haftungspflicht. Das wiederum setzt voraus, dass Unfälle bei Blitzeis alleine durch eine angepasste und vorausschauende Fahrweise (Schrittgeschwindigkeit oder Auto abstellen, wenn nicht anders möglich) und durch entsprechende Winterreifen und freie Scheiben verhindert werden können.

Bei einem Unfall ist dann, wie sonst auch, zu klären, wen die Hauptschuld trifft. Wer also ist weniger oder gar nicht angepasst und vorausschauend gefahren?  Experten sprechen hier auch von einem Anscheinsbeweis. Das bedeutet, dass solange man als Fahrer nicht beweisen kann, dass man trotz angepasster Fahrweise den Unfall nicht verhindern konnte, muss man (mit)haften.

Der Schaden Dritter ist aber in jedem Fall seitens der eigenen Versicherung abgedeckt. Wenn sich jedoch herausstellt, dass die Fahrweise oder die Bereifung der Witterung nicht angepasst waren, kann es bezüglich der eigenen Schäden zu einer Kürzung der Versicherungsleistung kommen.

(Wann) wird bei Blitzeis Bußgeld fällig?

  • Mit Bußgeldern werden Blitzeis-Vergehen geahndet, die vor allem auf die Bereifung, die Geschwindigkeit und die Sichtverhältnisse betreffen.

Sind  Sie bei gefrierender Nässe beispielsweise ohne Winterreifen unterwegs, drohen Bußgelder von zwischen 60 Euro (ohne weitere Folgen), 80 Euro (mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer), 100 Euro (mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer) und sogar 120 Euro (bei einem Unfall). Einen Punkt in Flensburg wird man in allen Fällen kassieren.

In Sachen Bleifuß bei Blitzeis gilt hier der Bußgeldkatalog  für eingeschränkte Sichtweite unter 50 Metern, sowohl innerorts wie auch außerorts.

Gibt es für Grundstückseigentümer eine Streupflicht bei Blitzeis?

Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet Grundstückseigentümer nicht nur zum Schneeräumen, sondern auch zum Streuen bei Glatteis streuen. Die Frage, die die jeweiligen Gemeinden unterschiedlich beantworten, ist jene nach dem Wann.

Während manche Satzungen vorsehen, dass Eigentümer von Grundstücken einer unverzüglichen Streupflicht unterliegen und damit auch dann streuen müssen, wenn weiterhin gefrierender Regen auf das einmal ausgestreute Gut fällt, gibt es aber auch Urteile, denen zufolge es ausreicht, wenn Grundstückseigentümer erst dann streuen, sobald kein gefrierender Regen mehr fällt und sich kein neues Blitzeis mehr bildet.

So trainieren Sie Extremsituationen

Lernen, das Auto bei Extrembedingungen zu kontrollieren in sogenannten Fahrsicherheitstrainings, die beispielsweise der ADAC anbietet, werden Autofahrer mit  Extremsituationen vertraut gemacht. Hier können Sie lernen, wie sich das Auto bei hoher Geschwindigkeit und auf unterschiedlichen Oberflächen verhält.

Es wird trainiert, wie man bremsen und lenken muss, um das Auto wieder in Griff zu bekommen. Eine Garantie ist das Fahrtraining natürlich trotzdem nicht. Man kann solche Situationen nur begrenzt üben und gerade bei Blitzeis ist es schwierig ist, angemessen zu reagieren.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Blitzeis entsteht in der Regel dann, wenn Regen auf stark ausgekühlte Straßen fällt und dort sofort gefriert.
  2. Besonders an schattigen Waldstücken oder auf Brücken ist das Blitzeis-Risiko besonders hoch.
  3. Autofahrer sollten bei Blitzeis den Sicherheitsabstand erhöhen, die Geschwindigkeit drastisch reduzieren und wenn möglich, anhalten.
  4. Gerät man ins Schleudern, sollte man besonnen bleiben, bei Autos mit ABS-System voll bremsen und bei Autos ohne ABS nicht bremsen, da man sonst ausbricht.
  5. Blitzeis ist im Sinne der Haftungspflicht keine höhere Gewalt, sodass bei einem Unfall ebenso wie in anderen Fällen die Schuldfrage geklärt werden muss.
  6. Wer trotz Blitzeis mit Sommerreifen fährt, riskiert Bußgelder von zwischen 60 und 120 Euro und in jedem Fall einen Punkt in Flensburg.
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