Bußgeldkatalog 2009 - Geplante Änderungen

Trotz jährlich sinkender Unfallzahlen ist die Anzahl der Verkehrstoten von rund 5000 deutlich zu hoch, so die Bundesregierung.

Daraufhin hat das Bundeskabinett am 21. Mai 2008 den Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Erneuerung des Bußgeldkataloges mit deutlich höheren Bußgeldern verabschiedet.

Die Neuregelung im Bußgeldkatalog bedarf jedoch noch der Zustimmung vom Bundestag und Bundesrat und könnte zum 01. Februar 2009 in Kraft treten.

Bei den Erhöhungen sollen vor allem schwere und vorsätzlich begangene Verkehrsverstöße härter bestraft werden.

So sollen Raser, Drängler und andere Verkehrssünder mit härteren Strafen zur Kasse gebeten werden. Die Bußgeldobergrenze für Alkoholverstöße könnte dabei auf 3000 Euro und für andere Verkehrsordnungswidrigkeiten auf 2000 Euro verdoppelt werden.

Alle Infos zu den Neuerungen finden Sie hier: Bußgeldkatalog 2009





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