Unsere Nachbarn machen ernst:
Ab dem 01. Januar 2008 gilt in Österreich eine neue Regelung. Wer in Zukunft in der Saison vom 1. November bis zum 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein deftiges Bußgeld von bis zu 5000 €.
Fahrer eines Pkws, Kombifahrzeugs oder eines Lkws mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen dürfen bei winterlichen Fahrverhältnissen, d.h. bei Schnee, Matsch oder Eis, ihr Fahrzeug vom 1. November bis 15. April nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert oder Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind.
Schneeketten sind allerdings nur dann erlaubt, wenn die Fahrbahn vollständig mit einer Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und die Straße nicht durch die Schneeketten beschädigt wird.
Einfache Verstöße gegen diese neue Winterreifenpflicht werden laut dem ÖAMTC (Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club) mit einem sogenannten
Organmandat in Höhe von 35 Euro geahndet.
Kommt es jedoch wegen eines Gefährdungstatbestandes zu einer Anzeige, stiegen die Bußgelder. In einem solchen Fall drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 5000 Euro, warnt der Club.
