Fachhändler ermitteln die passende Reifengröße und vieles mehr
Alter Fahrzeugschein
Im alten Fahrzeugschein finden Sie die Reifenangaben zur zulässigen Reifengröße unter den Ziffern 20, 21, 22 und 23.
Zusätzlich können unter Punkt 33 (Bemerkungen) noch weitere Reifengrößen sowie spezielle Empfehlungen vermerkt sein.

Neuer Fahrzeugschein
Wer ab dem 1. Oktober 2005 ein Fahrzeug an- oder umgemeldet hat, wird festgestellt haben, dass die Reifengröße im neuen Fahrzeugschein nun unter den Ziffern 15.1 bis 15.3 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 zu finden ist.
Außerdem wird dort nur noch eine Reifengröße genannt.
Trotz des neuen Fahrzeugscheins bleiben bereits ausgestellte Fahrzeugpapiere vor dem 1. Oktober 2005 natürlich auch weiterhin gültig.
Bei Neufahrzeugen aus dem EU-Ausland können sie alle zulässigen Rad- und Reifengrößen für ihr Fahrzeug im CoC-Papier ermitteln.
Weitere Infos dazu finden Sie hier: CoC-Papier.

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